Dokumentversion: 17.09.2026, Revision 2
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über LernEWi Schullizenzen zwischen der Schmeizl Media GbR, Libellenweg 3, 84174 Eching, E-Mail app@erzieherwissen.de, und der im individuellen Angebot bezeichneten Schule oder dem dort bezeichneten Schulträger. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Vertragsunterlagen und Vertragsschluss
Umfang, Preis, Anzahl der Lizenzplätze, Beginn und Ende ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch beiderseitige Unterzeichnung zustande. Bei Widersprüchen gilt zuerst das individuelle Angebot, danach eine vereinbarte Auftragsverarbeitung und anschließend diese Lizenzbedingungen.
Die Schule erhält die bei Vertragsschluss geltende Dokumentversion per E-Mail. Sie soll diese Unterlagen dauerhaft speichern.
3. Leistungsumfang
Während der vereinbarten Laufzeit erhalten berechtigte Lernende den vereinbarten Premiumzugang zur LernEWi App. Berechtigte Lehrkräfte können die Webanwendung für Klassenverwaltung, Lizenzcodes und ausreichend große Gruppenstatistiken nutzen.
LernEWi ist ein digitales Selbstlernmedium. Automatische Quizze und Auswertungen dienen den Lernenden zur freiwilligen Selbstkontrolle. Weder der Anbieter noch die Plattform führen eine persönliche Lernerfolgskontrolle, Korrektur eigener Arbeiten, Benotung oder Einschätzung der Prüfungsreife durch. Die Schule erhält keinen Anspruch auf eine individuelle fachliche Betreuung der Lernenden durch den Anbieter.
Die Schule erstellt Lizenzcodes in der Webanwendung und gibt sie eigenständig an ihre Lernenden weiter. Lernende erstellen ihr persönliches LernEWi Konto selbst und lösen den Code selbstständig ein. Die Schule muss keine Liste mit Namen oder E-Mail-Adressen der Lernenden an LernEWi übermitteln.
Lehrkräfte sehen keine Namen, E-Mail-Adressen, einzelnen Quizantworten, Notizen, KI-Fachbegriffe oder individuellen Lernverläufe. Allgemeine Klassen- und Schulwerte benötigen mindestens fünf verschiedene aktive Lernende im gewählten Zeitraum. Lernfeldwerte, Themenabdeckung und fragebezogene Auswertungen benötigen mindestens zehn verschiedene Lernende. LernEWi darf diese Schwellen zum Schutz der Lernenden erhöhen, aber nicht ohne vorherige Vertragsänderung absenken.
4. Lizenzplätze und Zugang
Ein Lizenzplatz darf jeweils nur von einer berechtigten Person genutzt werden. Zugangsdaten und Lizenzcodes müssen vor unbefugter Nutzung geschützt werden. Die Schule informiert LernEWi unverzüglich über vermuteten Missbrauch. Eine Weitergabe außerhalb der vereinbarten Schule ist nicht erlaubt.
LernEWi ist im aktuellen Produktstand für Personen ab 16 Jahren vorgesehen. Die Schule gibt Lizenzcodes nur an Personen weiter, die diese Altersvoraussetzung erfüllen.
5. Mitwirkung der Schule
Die Schule benennt verantwortliche Lehrkräfte, hält deren Kontaktdaten aktuell und verwaltet Rollen sowie Klassen sorgfältig. Sie stellt eine geeignete technische Ausstattung und Internetverbindung bereit. Inhalte dürfen nur für die vereinbarten Ausbildungs- und Lernzwecke verwendet werden.
Die Schule darf LernEWi nicht für eine individuelle Leistungsbewertung, Benotung oder automatisierte Entscheidung über Lernende verwenden. Gruppenstatistiken sind zusammengefasste Hinweise zur Nutzung und zu Quizantworten. Sie ersetzen keine pädagogische Gesamtbeurteilung und keine persönliche Lernerfolgskontrolle.
6. Vergütung und Zahlung
Preis und gegebenenfalls enthaltene Umsatzsteuer ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Ein Skonto wird nicht gewährt.
Bei Zahlungsverzug erhält die Schule zunächst eine Zahlungserinnerung und eine angemessene Nachfrist. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist darf der Zugang im verhältnismäßigen Umfang vorübergehend gesperrt werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Laufzeit und Ende
Die Schullizenz beginnt am im Angebot vereinbarten Tag und endet ohne automatische Verlängerung am vereinbarten Vertragsende. Eine Fortsetzung erfordert eine neue Vereinbarung.
Sofern eine erreichbare Benachrichtigungsadresse hinterlegt ist, erinnert LernEWi die Schule oder verantwortliche Lehrkräfte 30 Tage und sieben Tage vor Vertragsende per E-Mail. Lernende erhalten sieben Tage vor Ende eine Systemmitteilung in der App. Diese Erinnerungen sind ein zusätzlicher Service. Das im Angebot vereinbarte Vertragsende gilt auch dann, wenn eine Nachricht aus technischen Gründen nicht zugeht.
Mit Vertragsende endet der schulische Premiumzugang. Schul- und Klassenzuordnungen werden spätestens 30 Tage später entfernt und der Zugriff der Lehrkräfte auf die betroffene Schule endet. Das persönliche LernEWi Konto der Lernenden und ihr eigener Lernfortschritt bleiben erhalten. LernEWi kann anschließend im kostenlosen Umfang weiter genutzt werden.
8. Verfügbarkeit und Aktualisierungen
Wir bemühen uns um einen zuverlässigen Betrieb und stellen erforderliche Sicherheitsaktualisierungen bereit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen bei notwendigen Drittanbietern können den Zugriff vorübergehend einschränken. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
9. Schutzrechte und zulässige Nutzung
App, Webanwendung, Lerninhalte, Fragen, Illustrationen, Marken und Software sind geschützt. Für die Vertragslaufzeit erhält die Schule ein einfaches, nicht übertragbares Recht, LernEWi im vereinbarten Umfang für ihre Ausbildungszwecke zu nutzen. Das Kopieren, Veröffentlichen, automatisierte Auslesen oder gewerbliche Weiterverwerten größerer Inhaltsteile ist nicht erlaubt.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit LernEWi personenbezogene Daten im Auftrag der Schule verarbeitet, gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für persönliche LernEWi Konten und die dort eigenverantwortlich angebotenen Kernfunktionen ist die Schmeizl Media GbR selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Einzelheiten enthält die Datenschutzinformation für Schulen und Lehrkräfte.
11. Mängel, Haftung und höhere Gewalt
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Parteien informieren sich über Störungen und wirken an einer zumutbaren Eingrenzung mit.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs haften die Parteien nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
12. Außerordentliche Beendigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Vor einer Kündigung wegen eines behebbaren Verstoßes ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
13. Änderungen und Schlussbestimmungen
Änderungen des laufenden Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Rein redaktionelle Korrekturen an diesen Bedingungen ändern den Vertrag nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der gesetzlich zulässige Gerichtsstand Landshut.
